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Pflegesituation in Deutschland

Eine ermutigende und positive Nachricht vorweg

Deutsche leben immer länger. Die durchschnittliche Lebenserwartung in der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach der Sterbetafel 2003/2005 für einen neugeborenen Jungen 76,2 Jahre, für ein Mädchen 81,8 Jahre. Danach kann statistisch jeder zweite Mann in Deutschland wenigstens 79 Jahre alt werden, jede zweite Frau sogar mindestens ihren 84. Geburtstag erleben. Noch im Jahr zuvor waren es 75,9 beziehungsweise 81,5 Jahre gewesen.
Mit zunehmendem Alter aber steigt das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Bei den 70- bis unter 75-Jährigen sind es 5 Prozent, bei den 90- bis unter 95-Jährigen dagegen schon 60 Prozent. Die Experten sind sich einig, dass der Anteil pflegebedürftiger Menschen weiter zunimmt, da die geburtenstarken Jahrgänge unaufhaltsam altern. So wird es im Jahr 2050 statt der heute knapp vier Millionen rund zehn Millionen 80-Jährige geben.

In Zahlen

Was das für die gegenwärtige Pflegesituation in Deutschland bedeutet, offenbaren die Daten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. Demnach lebten im Dezember 2005 rund 2,13 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Die Mehrheit von ihnen waren Frauen, von denen 82 Prozent das Alter von 65 Jahren überschritten hatten. Ein Drittel sind 85 Jahre und älter. Die Statistiker prognostizieren eine Zunahme der Pflegebedürftigkeit bis 2020 auf voraussichtlich 2,8 Millionen Menschen. Doch schon jetzt ist davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen höher ist, als es die Statistik ausweist. Denn diese erfasst lediglich die Empfänger des staatlichen Pflegegeldes der Stufen 1 - 3.
Mehr als zwei Drittel der Hilfeempfänger werden zuhause versorgt. Fast eine Million Menschen, deren Angehörige sie daheim pflegen, erhalten Pflegegeld. Die Pflege weiterer 472.000 Pflegebedürftiger in Privathaushalten übernehmen teilweise oder vollständig ambulante Pflegedienste. Die übrigen 677.000 werden in Pflegeheimen betreut. Gegenüber 2003 hat die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb von zwei Jahren um insgesamt 2,5 Prozent - das sind 52.000 Personen - zugenommen.

Die Pflegeversicherung

Den Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert § 14 des Sozialgesetzbuches genau. Pflegebedürftig sind all jene Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Dieser Zustand muss auf längere Dauer vorliegen. Die Pflegekassen dürfen nur zahlen, wenn absehbar ist, das die Bedürftigkeit für länger als sechs Monate besteht.
Die Leistungen für eine häusliche oder stationäre Pflege werden nur auf Antrag gewährt. So stellt bislang ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) auf Antrag des Betroffenen oder eines Angehörigen fest, in welche Pflegestufe der Bedürftige einzuordnen ist. Die Kriterien orientieren sich an der körperlichen Beeinträchtigung. Zukünftig sollen auch psychische Kriterien eine Rolle spielen, etwa welche Fähigkeiten und Kompetenzen der Pflegebedürftige noch hat. Vor allem Demenzkranke, die bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden, könnten davon profitieren.

ProLife Personalservice greift die hier dargestellten Entwicklungen auf und ergänzt die derzeit etablierten staatlichen Pflegeversorgungsmodelle um eine Alternative, in der Sie bzw. ihre Lieben trotz ggf. eingetretener Pflegebedürftigkeit das Leben weiterhin in Ihrem gewohnten Zuhause fortsetzen können. Wir vermitteln Ihnen eine professionelle Betreuungskraft, die Ihnen die erforderliche liebevolle Unterstützung bietet und trotzdem bezahlbar ist.