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Modell ProLife Personalservice

- Entsendung eines osteuropäischen Betreuers durch seinen -
- Arbeitgeber nach Deutschland -

ProLife Personalservice übernimmt in Ihrem Auftrag die Suche nach geeignetem Personal und vermittelt Sie an ein osteuropäisches Dienstleistungsunternehmen. Dieses schließt mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag und entsendet die/den von Ihnen ausgewählte(n) Helfer(in) – im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit - nach Deutschland. Die Inhalte und Details des Vertrages sowie die persönlichen Qualifikationen ihrer/s Helfer(s/in) legen Sie im Vorfeld mit ProLife Personalservice fest, das Ihnen für alle aufkommenden Fragestellungen beratend zur Seite steht.

Wichtige Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit dieser Tätigkeit :

das osteuropäische Dienstleistungsunternehmen bzw. deren entsendete Angestellte müssen über das Formular E101 verfügen, über das vom Entsendestaat bestätigt wird, dass für diese Arbeitskraft im Heimatland Sozial- und Krankenversicherungsleistungen gezahlt werden – diese damit in Deutschland entfallen. die maximale Entsendezeit von einem Jahr darf nicht überschritten werden.

Bewertung/Risiko:

Lassen Sie sich bei einer Vermittlung einer osteuropäischen Arbeitskraft das Formular E101 vorlegen. Damit ist die Legalität der Entsendung nach Deutschland nach europäischen Recht nicht zu beanstanden. Insbesondere das Risiko, rückwirkend Sozial- und Krankenversicherungen nachzahlen zu müssen ist hier nicht gegeben. Einziges Risiko besteht in der Nichterfüllung durch das beauftragte Dienstleistungsunternehmen. Überzeugen Sie sich also im Vorfeld von der Zuverlässigkeit und klären Sie offene Fragen.

Das Risiko dieses Modells steht und fällt mit der Seriosität und Zuverlässigkeit des beauftragten Vermittlungsbüros und dessen Partner im europäischen Ausland.